Was ist eine Umzugsmitteilung und wie funktioniert sie?
Die Umzugsmitteilung ist ein kostenloser Service, mit dem Ihre Vertrags- und Kommunikationspartner Ihre neue Adresse selbstständig abrufen und aktualisieren können. Sie geben Ihre alte und neue Adresse an. Unternehmen, bei denen Sie bereits bekannt sind, gleichen diese Daten ab und aktualisieren Ihre Anschrift gegebenenfalls in ihrem System.
Vorteile der Umzugsmitteilung
Die Umzugsmitteilung ist mit nur wenigen Klicks erledigt. Füllen Sie das Formular einfach online aus – ganz bequem von zu Hause oder unterwegs.
Ist die Umzugsmitteilung wirklich kostenlos?
Ja. Der Service ist vollständig kostenfrei für privat Umziehende. Unternehmen, die den Datensatz aktualisieren, tragen die Kosten.
Welche Unternehmen können meine Adresse einsehen
Nur Organisationen und Firmen, die Ihre alte Adresse bereits kennen, dürfen diese abgleichen und Ihre neue Adresse bekommen. Privatpersonen oder unbekannte Unternehmen haben keinen Zugriff.
Gibt es eine Garantie, dass alle Partner informiert werden?
Nein. Nur Unternehmen, die den Service aktiv nutzen und Ihre alte Adresse finden, können Ihre neue Adresse übernehmen. Daher empfiehlt sich, wichtige Partner – etwa Banken, Versicherungen oder Behörden – zusätzlich direkt zu informieren.
Wie gebe ich die Umzugsmitteilung auf?
Über die Website füllen Sie ein Formular mit Ihrer alten und neuen Adresse aus. Nach dem Absenden werden die Daten in die zugrundeliegende Datenbank eingepflegt.
Kann ich die Mitteilung ändern oder widerrufen?
Sie können jederzeit eine neue Umzugsadresse mitteilen und so Ihre alte Adresse aktualisieren.
Was unterscheidet die Umzugsmitteilung vom Nachsendeauftrag?
Die Umzugsmitteilung ermöglicht Unternehmen, Ihre neue Adresse abzurufen – beinhaltet allerdings keine aktive Weiterleitung Ihrer Post. Ein Nachsendeauftrag hingegen leitet Post, die an Ihre alte Adresse geht, aktiv an die neue Adresse weiter – ist aber kostenpflichtig. Oft empfiehlt sich die Kombination beider Services.
Wie lange bleibt meine neue Adresse in der Datenbank?
Die Umzugsmitteilung kann bis zu zwei Jahre lang aktiv bleiben, sodass Unternehmen in diesem Zeitraum automatisch Ihre neue Anschrift abgleichen können.
Kann ich durch die Umzugsmitteilung auch Behördengänge oder Meldepflichten ersetzen?
Nein. Die Umzugsmitteilung ersetzt beispielsweise nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug – diese muss weiterhin separat erfolgen.